Ab dem 1. Jänner 2026 gilt für Wahlärzt:innen in Österreich die gesetzliche Pflicht, ihre Ordination an das e-Card-System anzubinden. Diese Neuerung ist Teil der aktuellen Gesundheitsreform und bedeutet für Ihre Praxis eine wichtige Umstellung – sowohl technisch als auch organisatorisch.
Damit Sie sich optimal vorbereiten können und die Umstellung stressfrei gelingt, geben wir Ihnen hier klare und praktische Handlungsempfehlungen an die Hand.
Warum kommt die e-Card-Pflicht für Wahlärzt:innen?
Ab 1. Jänner 2026 müssen Wahlärzt:innen in Österreich die e-Card ihrer Patient:innen einlesen und mit dem Abrechnungssystem vernetzen können. Was bisher vor allem bei Kassenärzt:innen gang und gäbe ist, wird damit auch in privat ärztlichen Ordinationen Standard.
Konkret bedeutet das, dass Wahlärzt:innen künftig Zugriff auf digitale Dienste wie das e-Rezept oder die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) erhalten.
Diese Neuerung ergänzt die bereits seit Juli 2024 bestehende Verpflichtung, Honorarnoten elektronisch (WAHonline) an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) zu übermitteln. Diese Pflicht betrifft alle Wahlärzt:innen, die jährlich mehr als 300 unterschiedliche Patient:innen behandeln, deren Rechnungen zur Rückerstattung eingereicht werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter anderem bei der Ärztekammer Wien und der Ärztekammer Niederösterreich.
Was bedeutet die e-Card-Pflicht konkret für Ihre Ordination?
Damit Ihre Praxis das e-Card-System nutzen kann, müssen einige technische Voraussetzungen erfüllt werden:
- Technische Anbindung: Ihre Ordination benötigt eine stabile und sichere Verbindung zum österreichischen Gesundheitsnetz über einen zugelassenen Netzbetreiber.
- Digitale Services nutzen: Sie erhalten Zugriff auf digitale Dienste wie elektronische Rezepte (e-Rezept) sowie ELGA (z.B. e-Befund, e-Medikation).
- Patienten-Identifikation: Die e-Card dient künftig zur sicheren Identifikation und Verwaltung der Patientendaten direkt in Ihrer Ordination.
Bestimmte Services wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAUM) und das elektronische Kommunikationsservice (eKOS) bleiben weiterhin Vertragsärzt:innen vorbehalten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsetzung
Weil der Stichtag 2026 näherrückt, lohnt es sich, bereits jetzt zu handeln. Diese Schritte helfen Ihnen bei der Planung. So gelingt die Umstellung entspannt und ohne Überraschungen.
Schritt 1: Anbieter recherchieren und vergleichen
Suchen Sie rechtzeitig zertifizierte Netzbetreiber, die Ihre Ordination mit dem e-Card-System verbinden können. Eine aktuelle Übersicht aller zugelassenen Anbieter finden Sie auf der Webseite der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder unter chipkarte.at.
Rechnen Sie mit monatlichen Kosten zwischen 90 und 150 Euro – je nach Bandbreite und Anzahl der Geräte. Für Hardware und einmalige Installationskosten sollten Sie zudem rund 500 bis 1.000 Euro einkalkulieren.
Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie dabei auf Preis, Leistung und vor allem auf guten Support bei technischen Problemen.
Schritt 2: Kompatibilität Ihrer Software sicherstellen
Überprüfen Sie, ob Ihre aktuelle Praxis-Software kompatibel mit der e-Card-Anbindung ist. Klären Sie dies rechtzeitig direkt mit Ihrem Softwareanbieter. Falls Änderungen notwendig sind, bleibt Ihnen ausreichend Zeit, diese entspannt umzusetzen.
Schritt 3: Auswahl der passenden e-Card-Module
Neben der verpflichtenden Basis-Anbindung an das e-Card-System gibt es optionale Zusatzmodule, die zusätzliche Kosten verursachen können. Überlegen Sie deshalb genau, was für Ihre Ordination sinnvoll und notwendig ist:
e-Rezept (gesetzlich verpflichtend):
Dieses Modul ist verpflichtend. Es ermöglicht Ihnen, Kassenrezepte elektronisch auszustellen.
e-Privatrezept (optional):
Nicht verpflichtend – Papier-Rezepte dürfen weiterhin verwendet werden. Weitere Informationen dazu unter anderem bei der Ärztekammer Wien und der Ärztekammer Niederösterreich.
e-Impfpass (optional):
Dieses Modul ist nicht verpflichtend und relativ kostspielig. Sie können Impfungen auch weiterhin kostenfrei digital eintragen, ohne das kostenpflichtige Modul zu buchen. Mehr dazu unter anderem bei der Ärztekammer Wien und der Ärztekammer Niederösterreich.
Schritt 4: Technische Umsetzung, Vertragsabschluss und Registrierung bei der ÖGK
Sobald Sie sich für einen passenden Netzbetreiber entschieden haben, schließen Sie den Vertrag ab und starten mit der technischen Umsetzung.
Was ist zu beachten bei der technischen Installation
Installieren Sie alle notwendigen Geräte und richten Sie eine stabile Internetverbindung ein. Testen Sie anschließend gründlich, damit Sie mögliche technische Probleme rechtzeitig erkennen und beheben können.
Registrierung bei der ÖGK abschließen
Damit Sie das e-Card-System offiziell nutzen dürfen, registrieren Sie Ihre Ordination bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Zusätzlich aktivieren Sie Ihren e-Card-Anschluss bei der zuständigen Verrechnungsstelle.
Bei Fragen zur Registrierung hilft Ihnen direkt die ÖGK:
Kontaktperson: Hannes Sallmutter
E-Mail: hannes.sallmutter@oegk.at
Telefon: +43 50766 123304
Schritt 5: Schulung Ihres Teams
Schulen Sie Ihr Ordinationsteam rechtzeitig, damit alle Mitarbeiter:innen sicher und entspannt mit dem neuen System umgehen können. Planen Sie dafür genügend Zeit ein – so vermeiden Sie Unsicherheiten und unnötigen Stress beim Start.
Schritt 6: Start der e-Card-Pflicht
Ab 1. Jänner 2026 ist die e-Card-Pflicht offiziell in Kraft. Wenn Sie alle vorherigen Schritte sorgfältig erledigt haben, steht einem reibungslosen Einstieg in den Praxisalltag nichts mehr im Weg.
Dieser Zeitplan gibt Ihnen genug Raum für sorgfältige Vorbereitung. Ein strukturierter Ablauf beugt Stress zum Stichtag vor und sichert den reibungslosen Einstieg ins e-Card-System.

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